Aktuelles aus der Welt des Finanzrechts
Sehr geehrte Mandanten und Mandantinnen,
die Politik unterstützt weiterhin Unternehmen, welche unter Corona-bedingten Umsatzeinbrüchen leiden, durch staatliche Zuschüsse.
Bis 31.3.2022 kann noch die sog. Überbrückungshilfe IIIplus (Förderzeitraum: 2. Halbjahr 2021) beantragt werden.
Für Corona-bedingte Umsatzeinbrüche im 1. Quartal 2022 gibt es die sog. Überbrückungshilfe IV (Antragsfrist: 30.4.2022).
Ebenso werden die Förderprogramme wohl im 2. Quartal 2022 fortgesetzt.
Sofern Sie im 2. Halbjahr 2021 bzw. aktuell von Corona-bedingten Umsatzeinbrüchen betroffen sind, setzen Sie sich bitte umgehend mit Herrn Andreas Tacke in Verbindung: andreas.tacke@steuerberater-deppisch.de oder 0176-61091371