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und nach Vereinbarung

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Aktuelles aus der Welt des Finanzrechts

Sehr geehrte Mandanten und Mandantinnen,

die Politik unterstützt weiterhin Unternehmen, welche unter Corona-bedingten Umsatzeinbrüchen leiden, durch staatliche Zuschüsse.

Bis 31.3.2022 kann noch die sog. Überbrückungshilfe IIIplus (Förderzeitraum: 2. Halbjahr 2021) beantragt werden.

Für Corona-bedingte Umsatzeinbrüche im 1. Quartal 2022 gibt es die sog. Überbrückungshilfe IV (Antragsfrist: 30.4.2022).

Ebenso werden die Förderprogramme wohl im 2. Quartal 2022 fortgesetzt.

Sofern Sie im 2. Halbjahr 2021 bzw. aktuell von Corona-bedingten Umsatzeinbrüchen betroffen sind,  setzen Sie sich bitte umgehend mit Herrn Andreas Tacke in Verbindung: andreas.tacke@steuerberater-deppisch.de  oder  0176-61091371